Wer rast verliert!


Das Amtsgericht Hamburg hat im April 2019 entschieden, einem Motorrad fahrenden Raser nicht nur seinen Führerschein, sondern auch sein Motorrad zu entziehen.  Das Fahrzeug, eine Yamaha MT-10 mit 160 PS, soll nun versteigert werden. Die zugleich verhängte Geldstrafe ist von 2400 Euro ist da eher ein Klacks. Das Urteil ist rechtskräftig. Ein Einspruch wurde zurückgenommen. 

Was war passiert? Der 22 Jahre alte Fahrer fuhr im November 2018 mit seinem Motorrad innerhalb von Hamburg  129 km/h.  Vorher war er bereits anderweitig mit erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen aufgefallen. Auf der A 23 erlaubte er sich bei zulässigen 60 km/h eine Geschwindigkeit von 148 km/h. Auch durch Pinneberg raste er mit 120 Stundenkilometern.  

Weitere Kommentierungen sind überflüssig. Die Zahlen sprechen für sich und gegen den 22- Jährigen, der offenbar völlig belehrungsresistent zu sein scheint. Da ist es folgerichtig, dass entsprechend der neuen gesetzlichen Bestimmungen des Par. 315 d/f StGB die Fahrt als Rennen eingestuft wird und sich damit die Möglichkeiten der Einziehung des Motorrades als Tatmittel ergibt. 

Man kann nur hoffen, dass nun beim Fahrer eine gewisse Einsichtsfähigkeit einsetzt. Möglicherweise ist das die einzige Bestrafung, die er versteht. Und ein Signal für mögliche Nachahmer.

Quelle: ADAC Motorwelt 6/19, Auto Bild News
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