Corona und das Motorradfahren

Dunja Storp • Mai 05, 2020

Corona und Motorradfahren 

So oder so, das ist hier die Frage...
Über die Wirren des Föderalismus

Und da war sie, die neueste Seuche aus Asien. So oder anders erschienen einem die ersten Meldungen zu dem neuesten Virus COVID 19 oder auch liebevoll „Corona“ genannt. Wer glaubte, dass es sich bei dieser Bezeichnung um die verunglückte Werbung einer mexikanischen Brauerei handelte, sah sich sehr schnell eines Besseren belehrt. Irgendwie erschienen die ersten Meldungen auch recht vertraut. Kannte man dieses nicht bereits? Die Meldungen wiesen zunächst unverkennbare Ähnlichkeiten zu den Berichterstattungen rund um SARS und Ebola auf. Und genauso wirkte es auf viele. Schlimm, was da so passiert und dennoch nicht mein Problem.

Dachte man zunächst noch, der Kelch wird an uns – und damit auch an mir – vorbeigehen, so holte einen das Geschehen doch recht schnell und brachial ein. Es war vielmehr so, dass der Kelch quasi erschlug. Dass jedes Bundesland dann auch noch einen sehr eigenen Kelch schuf, machte die Situation nicht besser, nur unüberschaubarer und deshalb auch unverständlicher. Die Ausgestaltung und Interpretation von Regelungen erscheinen fast wie ein landesspezifischer Dialekt, für den einen verständlich, für den anderen aber mit mehr Fragen als Antworten behaftet. 

Egal, in welches Bundesland man schaute, jeder interpretierte den Bedarf an Maßnahmen anders. So fanden sich zunächst zwei wesentliche Unterschiede in dem Kontaktverbot und der Ausgangsbeschränkung. Klingt relativ einfach, ist es aber nicht. Denn auch die Bedeutung und Interpretation, was eine Ausgangsbeschränkung oder das Kontaktverbot umfasst, wurde landesspezifisch umgedeutet. 
Die härteste Form der Einschränkung war und ist die Ausgangsbeschränkung. Diese wurde durch Bayern, das Saarland, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt und Sachsen ausgesprochen. 

„Raus aus dem Haus“ – nur mit triftigem Grunde
Die Ausgangsbeschränkung erlaubt das Verlassen der Wohnung oder des Hauses nur in bestimmten Fällen, nämlich nur „mit triftigem Grunde“. Aber was soll man unter „triftigem Grund“ verstehen? Einkauf, Arbeiten und Arztbesuche erscheinen eindeutig und logisch. Außerdem sind Sport und Bewegung an der frischen Luft erlaubt. 

Aber genau da fanden sich die landesspezifischen Unterschiede. Obwohl Bewegung an der frischen Luft erlaubt war, wurde das Motorradfahren (als Freizeitgestaltung ohne Zweckrichtung) in Berlin, Bayern und Sachsen zudem verboten. 
Trotz gleichlautender Begrifflichkeit der Ausgangsbeschränkung wurde Motorradfahren in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und dem Saarland als Sport gewertet, welcher grundsätzlich betrieben werden durfte. 

Wer nun glaubt, dass es sich in Berlin, Bayern und Sachsen um eine „Diskriminierung“ von Motorradfahrern handelte, liegt falsch. Dieses Verbot galt für alle Kraftfahrzeuge in diesen Ländern. Wer also zum Spaß mit einem 30-Tonner durch die Gegend cruisen wollte, war von diesem Verbot genauso erfasst, wie der Pkw-, der Wohnmobil- und eben der Motorradfahrer. Land auf und Land ab sahen sich vorrangig Motorradfahrer ungerecht und zum Teil unrechtmäßig benachteiligt, so dass sich die Innenminister der Länder Bayern und Sachsen sogar bemüssigt fühlten, den Motorradfahrern die für sie auch geltenden Regelungen noch einmal explizit zu erklären: „Motorradfahren ist nicht zwingend notwendig und deshalb verboten. Zum Einkaufen, in die Arbeit oder in die Werkstatt darf man Motorrad fahren. Allerdings ist auch hier die Verhältnismäßigkeit zu beachten. Zu einem 20 km entfernten Supermarkt zu fahren oder das Motorrad in einer Werkstatt lediglich aufzuhübschen, sind nicht notwendig und deshalb auch nicht erlaubt“. 

Um diese Auslegung zu untermalen, wurde insbesondere zu Ostern in den Ländern verstärkt kontrolliert. Eine offizielle Bekanntgabe der Verstöße durch Motorradfahrer in diesen Ländern liegt derzeit nicht vor. Ob eine solche überhaupt erfolgt, ist zudem nicht bekannt. 

Trotz oder gerade wegen dieser Erläuterungen sahen sich einige Motorradfahrer massiv benachteiligt und riefen offen zu Klagen gegen diese Beschränkung auf. Hierbei sahen sich einige sogar in der Position, eine diesbezügliche Klage direkt beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Corona birgt halt viele Risiken, auch den des Irrtums. Natürlich hebelt der jetzige Ausnahmezustand nicht die Grundsätze zu der Klagebefugnis vor dem Bundesverfassungsgericht aus und dennoch tönte es so aus den einschlägigen, sozialen Medien. Motorradfahren geht viral, zu Zeiten von Corona ein bezeichnender Wortwitz und manch einem bekommt dieser häusliche Stresstest in einer sehr eigenen Art und Weise nicht so richtig. Der Fahrtwind auf einem Motorrad bläst offensichtlich auch die eine oder andere bemerkenswerte Idee oder Initiative weg ...

Das Aus der Ausgangsbeschränkung
In Sachsen wurde die Ausgangsbeschränkung zum 20. April und in Berlin zum 22. April aufgehoben und somit ist der Streit rund um das Motorradfahren dort erledigt.

Es erscheint auch fast folgerichtig, dass das Land Bayern diesen „Corona-Kelch“ nicht nur am schnellsten und am vollsten, sondern auch am längsten befüllte. Die Ausgangsbeschränkung ist dort zunächst bis zum 6. Mai verlängert worden. 
Von wesentlicher Bedeutung zeigt sich in Bayern allerdings die aktuelle Rechtsprechung, welche sich nun auch mit der Deutungshoheit des „triftigen Grundes“ beschäftigt hat. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat hierzu am 28.04.2020 eine bedeutsame Entscheidung getroffen. In dem Urteilstenor wird deutlich, dass ein striktes, präventives Ausgangsverbot, welches das Verlassen der Wohnung nur aus (unabweisbaren) „triftigen Grund“ erlaubt hat, in Bayern ab sofort nicht mehr gilt. Jeder darf seine Wohnung verlassen, wenn er oder sie einen sachlichen Anlass hat, um seine Bedürfnisse zu befriedigen, wie z.B. eine Runde Motorrad zu fahren. 

Kontaktverbot
In Abgrenzung zu der Ausgangsbeschränkung verbietet das Kontaktverbot nur den Aufenthalt an öffentlichen Orten mit max. einer Person außerhalb des eigenen Haushalts. Einen triftigen Grund, um das Haus zu verlassen, braucht man also nicht. Kontakte zu anderen Menschen sollen auf ein Minimum reduziert werden und bei einem Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist ein Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen zu halten. 

Nachdem es ein Hin- und Her bzgl. der Erforderlichkeit eines „Mund-Nase-Schutzes“ gab, hat sich nun auch bundesweit eine entsprechende Anordnung für Geschäfte, Märkte und öffentliche Gebäude durchgesetzt. Die gute Nachricht für den Motorradfahrer ist hierbei, dass Tücher, Sturmhauben aber auch geschlossene Helme hier den Anforderungen zum Abdecken der Nase und des Mundes genügen. Wer also seine Schutzmaske nicht dabei hat, kann sich oftmals durch sein Motorradequipment helfen. Der Jethelm und die Sonnenbrille reichen da leider nicht aus. 

Andere Länder, andere Sitten
Wer sich fragt, was kostet mich ein „Corona-Verstoß“ eigentlich so an Bußgeld und Strafen, auch der sei auf die länderspezifischen Regelungen hingewiesen. Einen kleinen Überblick kann man unter https://www.bussgeldkatalog.org/news/corona-quarantaene-bussgeld-und-strafen-fuer-quarantaeneverstoss-2170302/ bekommen. 
Warum hier die Bundesländer unterschiedlich „abstrafen“, erschließt sich dem unbefangene aber umso verwirrteren Biker sicherlich nicht. 

Was ist mit meinen Beiträgen zur Versicherung und der Kfz-Steuer?
Fragt man sich, was eigentlich mit den Versicherungsbeiträgen und der Kfz-Steuer ist, wenn einem staatlicherseits die umfassende Nutzung eines Motorrades verboten wird, so findet man die Antwort hierzu sehr schnell. Nein, es gibt keine Erstattung, wenn das Motorrad aufgrund der Corona-Krise nicht genutzt werden kann.
Die Kfz-Versicherung ist eine Pflichtversicherung und der Halter muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen, sofern das Motorrad zugelassen ist. Hierbei ist es völlig egal, ob das Motorrad tatsächlich genutzt wird oder in der Garage steht. Diese Beiträge ließen sich nur einsparen, wenn das Motorrad vorübergehend „außer Betrieb“, also abgemeldet wird. Rein praktisch ergibt sich hierbei schon an vielen Orten, dass die Zulassungsstellen geschlossen sind und nur für spezielle „Zulassungsdienstleister“ und/oder systemrelevante Fahrzeuge öffnen. Zudem dürften die Ab- und Anmeldekosten in keinem Verhältnis zu einer möglichen Einsparung stehen. Was dabei allerdings auch von Bedeutung ist ist, dass nicht jeder einen privaten Abstellplatz für sein Motorrad hat und ein abgemeldetes Motorrad darf nicht im öffentlichen Raum abgestellt bzw. bewegt werden.

Gefährdet Motorradfahren das Allgemeinwohl?

Besondere Zeiten erfordern eine besondere Betrachtung, so zumindest konnte man die eine oder andere Pressemeldung verstehen. So wurde Motorradfahren teilweise als Gefährdung für das Allgemein- und insbesondere das Gesundheitswohl medial gehypt dargestellt. Motorradfahrer sollten mal schön zu Hause bleiben, da sie ansonsten durch Unfallgeschehen die intensivmedizini-sche Versorgung von Corona-Patienten vereiteln würden. Losgelöst von der Tatsache, dass sich die meisten Unfälle gerade zu Hause ereignen, offenbart hierbei so manch eine Pressestelle der Polizei eine bemerkenswerte Betrachtung. So kritisierte die Polizei in Südwestfalen die Motorradfahrer mit dem Bemerken, dass man „die Krankenhausbetten für andere Herausforderungen brauche“ und wertete dieses als „unsolidarisch“. 
Auf der anderen Seite zeigten sich Parkplätze in beliebten Motorradregionen voller Biker, wobei die Abstandsregeln kaum von Bedeutung erschienen, was letztendlich auch zu Sperrungen von Parkplätzen führte. In den sozialen Medien brüsteten sich Motorradfahrer mit Ausflügen und Zusammenkünften, als ob sie mit dieser Tat in die Ruhmeshalle der Corona-Helden eingehen könnten. 
Bei all diesen wechselseitigen Überziehungen wird deutlich, was die Corona-Krise so an Menschlichem hervorholt. Leider nicht immer nur Gutes oder Durchdachtes.
So muss es sein!
von Günter Heumann-Storp 18 März, 2024
Saisoneröffnung bei BMW Vogelsang Bei immerhin trockenem Wetter aber kühlen Temperaturen startete BMW Vogelsang am Samstag in die Motorradsaison. Technisch gab sich die Ehre, was in der Szene Rang und Namen hat. Neben vielen aktuellen Modellen des bayerischen Marktführers konnten sich die zahlreichen Besucher auch an beindruckend mächtigen Indian Maschinen erfreuen. Wer es weniger klotzig, dafür aber deutlich urbaner mag, für den hat die Firma Vogelsang viele Modelle der Marke Vespa anzubieten. Fans der motorisierten Zweiradszene, was wollt ihr mehr. Und was war mit Benzingesprächen? Natürlich wurde auch daran gedacht. Ein Treffen der Szene ohne Grillwurst und Getränk an zünftigen Tischen geht schließlich gar nicht. Und ganz nebenbei zeigte der eine oder andere Mechaniker, dass er durchaus auch als Grillmaster eine gute Figur machen kann. Fotos: MopedTravel.de Copyright Günter Heumann-Storp
von Günter Heumann-Storp 04 März, 2024
Die Messe "Reise und Camping" in Essen ist Geschichte, aber nur für das Jahr 2024. Es ist Zeit für einen Rückblick: 85.000 Besucher konnte sich in diesem Jahr ausgiebig über Reiseziele und Campingmöglichkeiten informieren. Natürlich durften auch die passenden Fahrzeuge dazu nicht fehlen, angefangen vom Fahrrad Reisemobil bin zum luxuriösen Camper. Gleich am Eingang wurden die Besucher passend eingestimmt, mit kulinarischen Appetithappen. Hungrig musste wahrhaftig niemand durch die Messehallen streifen. Für Gaumenfreuden war gesorgt. Das Fazit des Veranstalters: "Reisen, Campen und Radfahren stehen bei den Deutschen und speziell an Rhein und Ruhr weiter hoch im Kurs." Dem kann MopedTravel nicht widersprechen. Motorradreisen, das heisst auch campen. Und Infos dazu gab es mehr als genug. Fotos: MopedTravel.de Copyright: Günter Heumann-Storp Zusatz: Fotos sind Situationsaufnahmen und stellen keine Werbung für das situativ mit abgebildete Produkt dar.
von Günter Heumann-Storp 04 März, 2024
Es ist vorbei... Die Messe "Motorräder 2024" in Dortmund hat ihre Pfoten geschlossen. Es ist Zeit für ein kurzes Résumé: Bei gutem Wetter sind insgesamt 103000 Besucher in die Messehallen geströmt und haben Motorräder, Bekleidungsstände und Accessoires zum Leben erweckt. Ein vielfältiges Angebot bis hin zu Reiselektüre und Club Betreuung sorgte dafür, dass für jeden etwas Interessantes dabei war. Zu sehen gab es auf jeden Fall genug, wenn auch nicht alle großen Händler ihre Waren präsentiert haben. So fehlten die Zubehörgiganten Polo und Louis. Auch Touratech zeigte sich nicht. Zehntausende Motorradfahrer, so der Veranstalter, hat das allerdings nicht gestört. Sie konnten sich über viele Neuheiten der großen Motorradhersteller informieren oder aber ganz einfach Kontakte auf dem im Freigelände neu eingerichteten Motorradtreff knüpfen. Die neue Messestruktur mit großzügigen Übergängen zu den Hallen sorgte zudem für eine entspannte Atmosphäre. Wir sehen und 2025, an alter Stelle... Eure Redaktion "MopedTravel" Fotos: MopedTravel.de Copyright: Günter Heumann-Storp Hinweis: Gefertigte Messebilder sind Übersichtsaufnahmen und stellen keine markenspezifische Werbung dar.
von Günter Heumann-Storp 11 Dez., 2023
Die Isle of Skye ist die größte Insel der inneren Hebriden, und eine Besonderheit dazu. Viel Spaß mit dem Reel Film und Fotos: MopedTravel.de Copyright Günter Heumann-Storp
von Günter Heumann-Storp 22 Nov., 2023
Schottlands Schlösser und Burgren sind so vielfältig und beeindruckend wie das Land selbst. Viel Spaß mit dem kleinen Reel nur einiger dieser historischen Zeitzeugen. Fotos: MopedTravel.de Copyright Günter Heumann-Storp
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Was ist UBBOM, mehr als nur ein Motorradtreffen.
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